⁃ Es gibt Überlieferungen die besagen dass unser Prophet am Hochzeitsmahl von Christen und Juden teilnahm, zudem wurde auch überliefert das er ihre Kranken besuchte und dass er ihnen Speisen anbot und ihre Speisen auch aß.
⁃ Als die Nadschran Christen Prophet Muhammed (Fsai) besuchten, zog er sein Gewand aus, dass sie sich darauf setzten konnten. So begrüßte er sie.
⁃ Eines der Frauen unseres Propheten war die Christin Maria binti Semun aus Ägypten.
⁃ Eines der Frauen unseres Propheten war die gehrte Safiye. Sie war die Tochter des jüdischen Stammesführers aus Medina. Es war der Führer des Stammes „Madr“
⁃ Die sogenannte Gemeindeordnung von Medina, hatte der Prophet Muhammed (Fsai) zwischen den Stämmen der „Banu Aus“ und „Banu Chazradsch“ vereinbart. Er verordnete es, dass die Juden bei dieser Abmachung beteiligt wurden. Somit war gewährleistet dass sie zwischen den Muslimen, als eine eigenständige religiöse Gruppe ungestört weiterleben konnten.
⁃ In der Gemeindeordnung von Medina hat der jüdische Stamm „Banu Awf“ mit den Muslimen zusammen eine Nation gebildet. Mit dem Urteil „den Juden ihre Religion und den Muslimen ihre Religion“, wurde der Respekt und das Verständnis der Muslime gegenüber der Tradition und dem Glauben der Juden unterstrichen. Somit wurde bereits zu Lebzeiten unseres Propheten Muhammed (Fsai) die Basis für eine Gemeinschaft gebildet.
⁃ Im Jahre 630 kam der Leader des „Himyer“ Stammes nach Medina um zu verkünden das sie den Islam angenommen haben. Unser Prophet hat ihnen folgende Anweisung gemacht: „Wenn ein Christ oder Jude zum Islam konvertiert, dann hat er dieselben Rechte wie ein Muslim. Und wer Christ oder Jude bleiben möchte, dem darf auch nicht etwas aufgezwungen werden“. (Ibn Hisam, es Sire, II, 586)
⁃ Die Nedschran Christen schickten eine Gruppe mit 60 Mitgliedern nach Medina. Als diese Delegation in Medina ankam, gingen sie gleich zum Propheten. Ihre Gebetszeit nahte, sie wollten in dem muslimischen Gebetshaus ihr Gebet verrichten. Die Gefährten unseres Propheten hatten nichts dagegen einzuwenden und unser Prophet überließ ihnen das muslimische Gebetshaus. Sie drehten sich in Richtung Osten und verrichteten ihr Gebet. (Ibn Hişam, es-Sire, Beyrut ts., I, 573-574; Hamîdullah, İslâm Peygamberi, I, 619-620)
⁃ Diese von unserem Propheten eingeführte Abmachungen zwischen Juden, Christen und Muslimen waren eine Sicherheit für die Leute der Schrift. Auch später zeigten Juden und Christen diese Abmachungen als Belege, wenn es zu Unstimmigkeiten kam. Zum Beispiel wird in Geschichtsbüchern überliefert, das Christen aus Damaskus bei Problemen diese Belege dem damaligen Kalifen Hazrat Ömer vorgezeigt haben, um ihre Probleme zu lösen.
⁃ In der Abmachung unseres Propheten Muhammed (Fsai) mit dem christlichen Stamm „Ibn Harris b. Ka´b“ steht folgendes: „Alle Christen von Osten bis Westen, ihre Religion, ihr Leben, ihre Ehre, ihre Kirchen, ihr Vermögen, steht unter dem Schutz von Allah, seines Propheten Muhammed und allen Muslimen. Kein Christen soll zum Islam gezwungen werden. Wenn einem Christen Unrecht widerfahren ist oder sein Leben in Gefahr ist, sind Muslime gezwungen ihnen zu helfen.
⁃ Die Zusicherungen von unserem Propheten gegenüber den Leuten der Schrift (wie zum Beispiel die Stämme aus: Edruh, Makna, Hayber, Akaba (Jordanien)) zeigte, dass das Leben derer, ihr Vermögen und ihre Religionsfreiheit ihnen garantiert wurde.
⁃ Als unser Prophet Muhammed (Fsai) zu missionieren begann, begegnete er erstmals Christen in Mekka. Sogar als er zum Ersten Mal Offenbarungen von Allah erhielt, sprach er mit seiner geehrten Frau Hatice und einem Christen Namens Varaka b. Nevel darüber. Varaka. b. Nevel besaß handschriftliche Bibeln. (Quelle Buhari Bedu´l Vahy 3).
⁃ Zu Zeiten des Kalifats wurden die zerstörten Kirchen durch Muslime restauriert, es wurde den Leuten der Schrift nicht verboten neue Klöster und Synagogen zu bauen. Zum Beispiel wurde das Kloster „Heiliger Sergius“ vom Patriarchen Mar Amme in Brand gesetzt, doch in der Zeit des Kalifen Hazrat Osman wurde es erneut restauriert.
⁃ Nach der Eroberung Syrien´s verrichteten Muslime ihre Freitagsgebete in der Heiligen Johannes Kirche in Damaskus. Und die Christen verrichteten ungestört in der selben Kirche ihre Sonntagsgebete. Friedlich benützten beide Religionen diese Gebetsstädte.
⁃ Wenn die Gefährten des Propheten auf lange Reisen gingen, rasteten sie in Klöster die auf ihrem Weg zum Zielort sich befanden. Dazu gab es Paragraphen in der Medina Abmachung, welche mit den Leuten der Schrift ausgemacht wurden.